Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.jugendschutzlandesstellen.de veröffentlichte Website.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. bestrebt, die Website www.jugendschutzlandesstellen.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetztes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar. Einige Mängel werden derzeit behoben. Die nachstehend aufgeführten Mängel bestehen nach wie vor:

  • Informationen, Struktur und Beziehungen sind nicht überall eindeutig identifizierbar
  • Karte auf Startseite noch nicht barrierefrei
  • Tastaturbedienbarkeit noch nicht überall gegeben
  • Gebärdensprache-Video ist nicht vorhanden

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. unternimmt große Anstrengungen, die Website www.jugendschutzlandesstellen.de hinsichtlich der Barrierefreiheit zu optimieren. Die Website wird fortlaufend verbessert, um auch noch die bestehenden Mängel zu beseitigen.

Juni 2025

Barriere melden

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.jugendschutzlandesstellen.de auffallen, wenden Sie sich bitte an
Claudia Kriegs
Telefon: 030 400 40 300
E-Mail: info@bag-jugendschutz.de
Bundearbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.
Mühlendamm 3
10178 Berlin